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   LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 KR 156/12   

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LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 KR 156/12 (https://dejure.org/2014,101556)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2014 - L 5 KR 156/12 (https://dejure.org/2014,101556)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - L 5 KR 156/12 (https://dejure.org/2014,101556)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 KR 156/12
    Hieran fehle es, wenn die Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden sei, obwohl dies möglich gewesen wäre oder wenn der Versicherte auf eine bestimmte Versorgung von vornherein festgelegt gewesen sei (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.2009, Az.: B 1 KR 5/09 R; Urteil vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/08 R).

    Anspruchshindernd sei die Selbstbeschaffung dann, wenn der Versicherte bereits vor der Entscheidung der Krankenkasse eine endgültige rechtliche Verpflichtung eingegangen sei (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2009, Az.: B 3 KR 20/08 R).

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 KR 156/12
    Hieran fehle es, wenn die Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden sei, obwohl dies möglich gewesen wäre oder wenn der Versicherte auf eine bestimmte Versorgung von vornherein festgelegt gewesen sei (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.2009, Az.: B 1 KR 5/09 R; Urteil vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/08 R).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten und des SG kann der notwendige Kausalzusammenhang zwischen der Entscheidung der Krankenkasse und der Selbstbeschaffung (vgl. BSG Beschluss vom 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B - BSG Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 15) nicht verneint werden.

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 KR 156/12
    Bei der streitigen kieferorthopädischen Behandlung handelte es sich nicht um eine unaufschiebbare Leistung im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. SGB V. Eine Leistung ist unaufschiebbar, wenn sie im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich war, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs mehr bestand (vgl. BSG Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).

    An dem erforderlichen Kausalzusammenhang fehlt es regelmäßig, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (vgl. BSG Beschluss vom 15.04.1997 - 1 BK 31/96 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15; Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).

  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 17/01 R

    Krankenversicherung - kieferorthopädische Behandlung - Altersgrenze -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 KR 156/12
    Etwas anderes gilt allerding ausnahmsweise, wenn der Behandlungsplan nicht in angemessenem zeitlichem Abstand nach seiner Aufstellung umgesetzt wird (vgl. BSG Urteil vom 25.03.2003 - B 1 KR 17/01 R - SozR 4-2500 § 28 Nr. 1; Urteil vom 09.12.1997 - 1 RK 11/97 - SozR 3-2500 § 28 Nr. 3).

    Grundsätzlich belegt ein Behandlungsplan die Behandlungsnotwendigkeit sowie den Behandlungswunsch eines Versicherten und die Behandlungsbereitschaft des Zahnarztes (BSG Urteil vom 25.03.2003 - B 1 KR 17/01 R - Juris Rn 17).

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/97

    Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen, Leistungsbeschränkung in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 KR 156/12
    Etwas anderes gilt allerding ausnahmsweise, wenn der Behandlungsplan nicht in angemessenem zeitlichem Abstand nach seiner Aufstellung umgesetzt wird (vgl. BSG Urteil vom 25.03.2003 - B 1 KR 17/01 R - SozR 4-2500 § 28 Nr. 1; Urteil vom 09.12.1997 - 1 RK 11/97 - SozR 3-2500 § 28 Nr. 3).

    Daher greift für die Invisalign-Behandlung § 28 Abs. 2 Satz 6 SGB V, der jegliche kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter außerhalb der aufgeführten Ausnahmeregelungen ausschließt (vgl. BSG Urteil vom 09.12.1997 - 1 RK 11/97 - a.a.O.; Höfler in KassKomm, 74. Ergänzungslieferung 2012, § 28 Rz. 20a).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 KR 156/12
    Deshalb finde der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Anspruchsgrundlage neben dem Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V keine Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2006, Az.:B 1 KR 5/05 R).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 KR 156/12
    An dem erforderlichen Kausalzusammenhang fehlt es regelmäßig, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (vgl. BSG Beschluss vom 15.04.1997 - 1 BK 31/96 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15; Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).
  • BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - vorherige Entscheidung der Krankenkasse

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 KR 156/12
    Entgegen der Auffassung der Beklagten und des SG kann der notwendige Kausalzusammenhang zwischen der Entscheidung der Krankenkasse und der Selbstbeschaffung (vgl. BSG Beschluss vom 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B - BSG Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 15) nicht verneint werden.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.10.2013 - L 5 KR 281/12

    Krankenversicherung - Übersendung einer Krankenversichertenkarte - kein

    Der Senat hat die Beschwerde der Beklagten gegen diesen Beschluss mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung von der Beigeladenen zu 3 zu erbringen seien (Beschluss vom 13.6.2012 L 5 KR 156/12 B ER).
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